EU-Plan: Vorfälligkeitsentschädigung wird abgeschafft!

Nach dem Willen der EU-Kommission soll die Vorfälligkeitsentschädigung abgeschafft werden. Die Banken lehnen diesen Plan ab. Nach Umsetzung des Plans könnten Hypothekenkosten steigen.

Die Ablösung der Hypotheken könnte also vor Ablauf der Zinsbindung vorgenommen werden, ohne dass die Bank für den entgangenen Zinsgewinn entschädigt wird. Die bisher übliche Vorfälligkeitsentschädigung würde damit entfallen und die Banken laufen gegen diesen Plan Sturm. Sie befürchten gravierende Folgen für die Hypothekenkreditvergabe in Deutschland und haben in diesem Fall recht. Denn so ärgerlich Vorfälligkeitsentschädigungen für Betroffene auch sind, ist Folgendes zu bedenken.

Abschaffung der Vorfälligkeitsentschädigung würde Hypotheken verteuern

Wenn jeder Hypotheken vorzeitig zurückzahlen könnte, müssten die Kreditinstitute das auf alle Schuldner umlegen. Baufinanzierungen würden sich im Vergleich zu heute allein durch eine derartige Umlage verteuern. Die Kreditwirtschaft setzt auf eine Sonderregelung, die Deutschland von der neuen EU-Praxis befreien soll. Die EU-Kommission will ihren Gesetzentwurf am 16. März präsentieren.

(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 7/2011)

Im „Deutschen Wirtschaftsbrief“, dem Informations- und Frühwarndienst, finden Sie weitere kurze, präzise und direkt umsetzbare Tipps zu den Themen Wirtschaft und Politik.

Mehr zum Thema Wirtschaft und Politik:                                                                                                                                Bundesregierung will Anbieter am grauen Kapitalmarkt demnächst an die Kette legen

Weitere Themen und Artikel von Dr. Erhard Liemen:

Fristlose Kündigung: kündigen Sie „hilfsweise“ auch ordentlich!

Ein vor 2001 errichtetes Eigenheim muss noch in diesem Jahr gedämmt werden

Schweizer Bankschließfächer: Vorsicht Betrugsfalle!

Als Kunden von TelDaFax sollten Sie Stromgebühren nicht selbst überweisen!.

Über Redaktion deutscher-wirtschaftsbrief.de

keine Kommentare...

Hinterlasse eine Antwort