Eine Diskriminierung liegt schneller vor, als Sie denken!

Wenn Sie Frauen mit Kindern eine Beförderung verweigern, kann das blitzschnell eine Diskriminierung darstellen und eine Klage zur Folge haben. Beim Umgang mit Ihren Mitarbeitern sollten Sie besonders bei Frauen stets darauf bedacht sein, im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes zu handeln. Denn ehe man es sich versieht, hat man als Unternehmer eine Diskriminierungsklage an der Backe.  So wie in diesem Fall:

17.000 € Schadenersatz wegen eines wahrscheinlich nett gemeinten Satz

Diskriminierung liegt schnell vor, wenn der Mann bei der Beförderung bevorzugt wird.

Diskriminierung liegt schnell vor, wenn der Mann bei der Beförderung bevorzugt wird.

„Freuen Sie sich auf Ihr Kind.“ Diese Äußerung eines Managers kostete eine Firma 17.000 € Schadenersatz. Wegen Diskriminierung, weil anschließend ein männlicher Kollege den in Aussicht gestellten Job bekam. Das Landesarbeitsgericht Brandenburg entschied auf Anweisung des Bundesarbeitsgerichts (Az. 3 Sa 917/11). Über das Urteil des BAG hatte ich Sie im Brief 6/11 informiert.

Diskriminierung im Zusammenhang mit Beförderungen – Was Sie außerdem wissen sollen

  •  Auch bei innerbetrieblichen Entscheidungen wird es häufiger zu Schadenersatzforderungen kommen. Insbesondere für Frauen haben sich nach diesem Urteil die Erfolgschancen erhöht. So beugen Sie vor: Im Streitfall sollten Sie belegen können, Beförderungen allein aus Sachgründen vorgenommen zu haben. Alles ist in ähnlicher Form zu dokumentieren wie bei Absagen auf Stellenanzeigen. 
  •  Sie sollten deshalb eine saubere und stellenbezogene Anforderungsbeschreibung erstellen. Auch wichtig: Halten Sie in Bewerberprofilen fest, welche Personen am besten für den beruflichen Aufstieg geeignet sind. Wirft man Ihnen hier Diskriminierung vor, kann es erheblich teurer werden als bei Stellenausschreibungen. Dort ist die Entschädigung auf drei Monatsgehälter beschränkt. Bei Beförderungen gibt es keine Grenze. Hier können sich bis zum Renteneintritt Entschädigungsansprüche ergeben.

Das Thema Diskriminierung aufgrund von Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgesetz ist gerade für junge unerfahrene Unternehmer ein wichtiges Thema. Gut gemeinte Aussagen oder Formulierungen, über dessen Fehlerhaftigkeit man sich nicht bewusst ist, kosten der Firma bares Geld. Gerade in Anfangszeiten, in denen Investitionen in das Vorankommen des Unternehmens unabdinglich sind, sollten Sie sich deshalb lieber doppelt und dreifach absichern, bevor Sie eine externe oder interne Stellenausschreibung veröffentlichen. Die Rechte der Mitarbeiter werden von jungen Unternehmern  zu wenig bedacht und sind dadurch häufig Quellen für Anfängerfehler.

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  1. Kein Fall der Diskriminierung bei Forderung besserer Deutschkenntnisse - 19. Juli 2011

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