Achtung Abzocke: So wollen Betrüger an Ihr Geld

Aufpassen: Ihr Geld ist in Gefahr

Unternehmer und Anleger sehen sich immer wieder den Angriffen dreister Abzocker ausgesetzt.

Dabei rechnen die Betrüger besonders gern damit, dass viele potenzielle Opfer nicht ausreichend über gesetzliche Regelungen informiert sind.

Ich habe Ihnen 5 Abzocker-Maschen aufgelistet, die derzeit besonders beliebt erscheinen.

 

Abzocke 1: Der Trick mit der Aktienübernahme

Obwohl wir im Deutschen Wirtschaftsbrief oder im Dr. Liemen Depot-Brief regelmäßig auch vor dubiosen Aktientipps warnen, fallen leider machne Anleger dennoch auf solche Angebote herein.

Und haben mit einer perfiden Abzocke sogar doppelten Schaden.

Denn mit den Adressen geschädigter Anleger wird ein reger Handel betrieben.

Angebliche Broker melden sich dann bei Ihnen telefonisch oder per E-Mail und unterbreiten für die wertlosen Aktien scheinbare Rettungsangebote.

So soll es plötzlich möglich sein, die Aktien in Papiere namhafter Unternehmen umzutauschen. Beliebt ist auch die Aussage, dass ein Unternehmenskäufer gefunden worden sei.

Angerufene werden aufgefordert, zur Abwicklung des Geschäftes eine Sicherheitsleistung auf ein Bankkonto einzuzahlen. Nach Abwicklung des Geschäfts werde diese Sicherheitsleistung prompt zurückgezahlt, so die Abzocker.

Das Geschäft wird jedoch gar nicht durchgeführt. Sind alle Opfer abtelefoniert, wird das Konto geplündert. Kurzfristig angemietete Büros werden geräumt und die Abzocker verschwinden auf Nimmerwiedersehen.

 

Abzocke 2: Kreditbetrug nach alter Art

Die Banken haben in den letzten Monaten die Bedingungen für Kredite zunehmend verschärft.

Mancher Unternehmer und Verbraucher will sich das nicht antun. Und wird leider einfache Beute für Kreditbetrüger.

Die Staatsanwaltschaften in den Bundesländern melden, dass Kreditbetrügereien wieder zunehmen. Den Geschädigten wurden Darlehen in Aussicht gestellt, ohne dass sie die sonst üblichen Sicherheiten erbringen mussten.

In einigen Fällen soll es sich sogar um Millionenbeträge gehandelt haben.

Die Abzocke dabei: Interessenten müssen eine Gebühr bezahlen, damit ihre Darlehensanträge überhaupt bearbeitet werden.

So machen die Betrüger Vorkasse. Die versprochenen Darlehen werden jedoch niemals ausgezahlt.

 

Abzocke 3: Der Trick mit der Gewerbe-Auskunft

Zu den seit jeher beliebtesten Abzocken von Gewerbetreibenden gehören kostenpflichtige Eintragungen in Branchenbücher.

Die Verbreitung des Internet hat dieser Abzocke nicht geschadet, sondern nur für ein neues Betätigungsfeld gesorgt.

Dabei nutzen viele „Anbieter“ die Unwissenheit der Gewerbetreibenden aus, welchen Eintragungspflichten diese nachkommen müssen.

Ein besonders hartnäckiger Vertreter der Abzocker-Gemeinde ist die Gewerbeauskunft-Zentrale aus Düsseldorf.

Ihr hatte schon das Oberlandesgericht Düsseldorf untersagt, Angebote für Internet-Einträge zu versenden. Sollte es bereits zu einer Unterschrift gekommen sein, werden aber weiterhin unter Hilfestellung einer Inkasso-Firma Forderungen erhoben.

Folgeschreiben wie Rechnungen, Mahnungen oder auch Inkassoandrohungen sind jedoch rechtswidrig.

Betroffene können sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf berufen (Az. 38 O 37/12).

Hier geht es zu Teil 2:

Abzocke II: Vorsicht Trückbetrüger

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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