Beratungsfehler lösen Welle an Schadenersatzklagen aus

Die Beratungsfehler der Finanzdienstleister führen zu sehr vielen Schadenersatzklagen, auf die sich die Gerichte nun eingestellt haben. Da aber noch umstritten ist, welche Informationen Finanzdienstleister offen zu legen haben, sollten Sie die Erfolgsaussichten vor einer möglichen Klage einschätzen.

Die Justiz hat auf die von Beratungsfehlern ausgelösten Schadenersatzklagen reagiert und Kammern und Senate eingerichtet, die auf Kapitalanlagen spezialisiert sind. Aus Anlegersicht ist die in der Sache höhere Fachkompetenz nur zu begrüßen. Meist geht es um verdeckte Provisionen, Kick-backs, Beratungsfehler oder auch Mängel im Prospekt. Wegen unterbliebener oder falscher Aufklärung werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht.

Bei Beratungsfehlern sollten Sie vor einer Klage die Erfolgsaussichten prüfen

Das Problem ist, dass noch immer unter den Gerichten umstritten ist, welche Informationen Finanzdienstleister offenlegen müssen. Bevor Schadenersatzklagen erhoben werden, sollten Sie daher die Erfolgsaussichten prüfen.

(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 11/2011)

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