Hauskauf: Diese Erwerbs-Nebenkosten müssen Sie kennen

Auf diese Nebenkosten müssen Sie achten

Wenn Sie ein Haus kaufen, haben Sie zusätzlich zum Kaufpreis in der Regel auch mehrere Nebenkosten des Erwerbes zu tragen.

Dabei bilden die Notarkosten und die Gebühren für die Eintragung in das Grundbuch den Kern, da sie bei jedem Geschäft zwingend anfallen.

Dabei müssen Sie zukünftig tiefer in die Tasche greifen. Denn inzwischen wurden durch die In-Kraft-Setzung eines Kostenrechts-Modernisierungs-Gesetzes viele Gebühren und Honorarsätze inklusive Auslagen von Notaren erhöht.

Die einzelnen Positionen können Sie im Gerichts- und Notarkostengesetz nachlesen, das auch im Internet verfügbar ist.

Darüber hinaus müssen Sie bei der Finanzierung eines Hauskaufs auch noch weitere Erwerbs-Nebenkosten einkalkulieren. Im Folgenden habe ich Ihnen die wichtigsten Erwerbs-Nebenkosten aus Sicht des Erwerbers zusammengestellt.

 

Erwerbs-Nebenkosten 1: Makler-Gebühren

Wenn Sie einen Makler beauftragt haben, Ihnen ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung zu vermitteln, hat dieser auch Anspruch auf die Maklerprovision, die so genannte Courtage.

Diese wird als Prozentanteil des Kaufpreises ausgewiesen. Zwar geben die Maklerverbände Empfehlungen an ihre Mitglieder aus. Doch grundsätzlich hat der Makler freie Wahl über die Höhe seiner Courtage.

In der Praxis haben sich dabei Spannbreiten zwischen 3% und 6% vom Kaufpreis etabliert. Damit gehört die Maklergebühr oftmals zu den beiden größten Postengruppen der Erwerbs-Nebenkosten.

 

Erwerbs-Nebenkosten 2: Grunderwerbssteuer

Sie ist meist die größte oder zweitgrößte Position bei den Erwerbs-Nebenkosten. Die genaue Höhe ist zwar je nach Bundesland unterschiedlich.

Doch rangiert sie meist bei einem Prozentsatz zwischen 3,5% und 5,5%. Dies bezogen auf den Kaufpreis. Sie steht dem Finanzamt zu.

 

Erwerbs-Nebenkosten 3: Notar

Der Immobilienkauf geht nicht ohne notarielle Beglaubigung. Dies ist auch im Bürgerlichen Gesetzbuch so festgeschrieben.

Diese speziellen Erwerbs-Nebenkosten selbst betragen im Durchschnitt 1% bis 1,5% des Kaufpreises.

 

Erwerbs-Nebenkosten 4: Grundbucheintragung

Ohne die Eintragung in das Grundbuch wird der Kauf einer Immobilie nicht rechtskräftig und Sie würden nicht als Eigentümer gelten.

Doch nicht nur der Kauf allein muss eingetragen sein. Auch Hypotheken, Grundschulden oder Lasten (beispielsweise Wohnrechte) müssen ins Grundbuch eingetragen werden.

Das kann zusätzliche Erwerbs-Nebenkosten verursachen. Die Eintragung des Kaufs kostet in den meisten Fällen nach der neuen Ordnung der Gerichtsgebühren 1% des Kaufpreises.

 

Erwerbs-Nebenkosten 5: Finanzierungs-Nebenkosten

Wenn Sie den Kauf der Immobilie mit Fremdkapital finanzieren (Bank- oder Hypothekenkredite), fallen neben Zins und Tilgung möglicherweise weitere Kosten an.

So könnten Ihnen Gebühren für ein Wertermittlungsgutachten belastet werden. Außerdem könnten Bereitstellungszinsen für das gewährte Darlehen anfallen.

 

Es gilt bei den Erwerbs-Nebenkosten zu beachten:

Rechnet man alle möglichen Erwerbs-Nebenkosten des Immobilienkaufs zusammen, könnten dies nochmals 10% bis 15% des Kaufpreises ausmachen.

Bei Ihren Finanzierungsberechnungen oder Renditeüberlegungen müssen Sie dies unbedingt mit beachten. Ansonsten droht im schlimmsten Fall eine finanzielle Schieflage.

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