AGG Bewerber Entschädigung

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Nicht immer scheitern AGG-Hopper vor Gericht mit ihren Forderungen nach Entschädigung
AGG-Hopper haben es in Gerichtsprozessen meist schwer. Darüber habe ich schon mehrfach berichtet. Manchmal hat ihre Dreistigkeit aber auch Erfolg. Das belegt folgender Fall vor dem Arbeitsgericht Krefeld:

Ein Unternehmen hatte per Inserat eine/n Einrichtungsberater/in zwischen 30 und 40 Jahren gesucht. Ein 47-Jähriger bewarb sich – und erhielt prompt eine Absage. Daraufhin forderte er 2.200 € Entschädigung. Die bekam er auch. Dann aber erfuhr die Arbeitgeberin, dass er diese Masche zuvor schon mehrfach bei anderen Arbeitgebern praktiziert hatte. Folge: Sie focht die Entschädigungsvereinbarung an und verklagte den Bewerber auf Rückzahlung der 2.200 €.

Vor dem Arbeitsgericht Krefeld schlossen beide Parteien letztendlich einen Vergleich (Az. 4 Ca 1686/08). Der abgelehnte Bewerber verpflichtete sich darin, 500 € von der Entschädigungssumme zurückzuzahlen. Unter dem Strich blieben ihm somit stolze 1.700 € „Gewinn“. Es bleibt daher bei meinem eindringlichen Rat: Vermeiden Sie im eigenen Interesse bereits in Stellenanzeigen jegliche Vorgaben, die bestimmte Bewerber diskriminieren könnten.
 

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 2/2009

Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur




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