Abfindung

Eine Abfindung ist die pflichtgemäße Auszahlung der freien (außenstehenden) Aktionäre bei Übernahme bzw. Eingliederung von Aktiengesellschaften (zu mindestens 95 Prozent) durch den Käufer, soweit diese Gesellschaften ebenfalls die Form einer AG besitzen; Abfindungen sind dann auch mittels Aktientausch möglich.


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