Abgeltungssteuer: Was Sie ab Januar 2009 erwartet

 

In gut anderthalb Jahren kommt die Abgeltungssteuer. Das bedeutet: Für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen wird ab 1. Januar 2009 ein einheitlicher Steuersatz fällig. Sie zahlen dann auf Zinserträge, Dividenden, Zertifikaterträge und Veräußerungsgewinne bei Aktien oder Fondsanteilen pauschal 25 Prozent. Wer einen geringeren persönlichen Einkommensteuersatz hat, kann sich die Differenz vom Finanzamt wiederholen.

Auf den ersten Blick eigentlich klingt das Modell überschaubar und einfach zu rechnen. Doch die Abgeltungssteuer hat ihre Tücken. Denn sie belastet besonders Anleger, die für die Rente vorsorgen möchten. Bisher gelten je nach Art der Kapitalanlage unterschiedliche Regelungen, so sind Gewinne aus Verkäufen von Wertpapieren nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei, während Sie Zinsen und Dividenden versteuern müssen. Ab 2009 zahlen Sie dann auch für Kursgewinne Steuern. 

Das Problem: Nach den bisherigen Vorstellungen des Gesetzgebers werden weder Wertverlust durch Inflation noch Steuerfreibeträge berücksichtigt. Legen Sie heute Kapital für Ihr Alter an, dann haben Sie im Alter einen nominalen Wertzuwachs Ihres Kapitals gewonnen. Aber wegen der Inflationsrate kaum einen Kaufkraftgewinn erzielt. Verkaufen Sie Ihre Wertpapiere, dann zahlen Sie auf den nominalen Wertzuwachs 25 Prozent Abgeltungssteuer. Damit werden langfristige Anlagen weniger attraktiv.

Neue Produkte, die Alternativen anbieten, sind noch nicht auf dem Markt. Wenn Sie noch bis zum 31.12.2008 Aktien und Fondsanteile für Ihre eigene Altersvorsorge investieren, dann wird Ihre Kapitalanlage von der Abgeltungssteuer voraussichtlich nicht betroffen sein. Denn fällig wird die Steuer erst für Kapitalanlagen, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen werden. So zumindest ist der aktuelle Stand der Diskussion um die Abgeltungssteuer.




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