Abgeltungsteuer Banken Gutschriften

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Gutschriften aus der Abgeltungsteuer wollen die Banken ab 2009 täglich an Sie weitergeben
Ab 2009 übernehmen die Banken für die Finanzämter die Erhebung der Steuer auf Kapitalerträge. Dabei müssen sie auch eventuelle Verluste des Anlegers berücksichtigen. Für Sie dazu gleich ein Beispiel:  Angenommen, Sie haben zu Jahresbeginn 10.000 € Gewinn erzielt. Dann behält die Bank davon 2.500 € ein. Realisieren Sie später einen anrechenbaren Verlust von 2.000 €, muss Ihnen dieser Betrag gutgeschrieben werden.

Das Gesetz schreibt nur vor, dass die Gewinne und Verluste innerhalb eines Jahres auszugleichen sind. Die Banken haben jetzt angekündigt, Gutschriften aus der Abgeltungsteuer möglichst tagesaktuell zu verbuchen. Ihr Vorteil: Ihnen stünde dann ein höherer Betrag zur baldigen Wiederanlage zur Verfügung.
 

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 52/2008

Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur
 




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