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| Abgeltungsteuer Gold Bank US-Dollar | ||
Abgeltungsteuer Gold Bank US-Dollar Die Steuerfreiheit betrifft jedoch nur physisches Gold, nicht aber Goldzertifikate sowie Gold-ETCs. Auch bei ausländischen Währungen kommt es auf das physische „Halten“ an. Dazu diese Beispiele: Sie kaufen 2009 im Gegenwert von 10.000 € US-Dollar und lassen diese bis 2011 im Tresor der Bank liegen. Bei Veräußerung erzielen Sie einen Gewinn von 1.000 €. Dieser wäre steuerfrei. Anders in diesem Fall: Sie erwerben eine verzinsliche Schuldverschreibung der Bundesrepublik, die in US-Dollar emittiert wurde. Erzielen Sie 2011 einen Veräußerungsgewinn von 1.000 €, würde dieser der Abgeltungsteuer unterliegen. Denn: Bei einer Anleihe handelt es sich um eine Kapitalforderung. Weiteres Beispiel: 2009 kaufen Sie für 10.000 € US-Dollar und legen diese auf einem verzinslichen Festgeldkonto an. 2011 lösen Sie das Konto auf, verkaufen den Dollar-Bestand und machen wiederum 1.000 € Gewinn. Darauf behält die Bank keine Abgeltungsteuer ein. Sie müssen das aber in der Steuererklärung angeben. Denn: Setzen Sie Devisen zur Erzielung von Zinsen ein, tritt Steuerfreiheit erst nach zehn Jahren ein. Verkaufen Sie vorher, unterliegt der Veräußerungsgewinn Ihrem persönlichen Steuersatz. Nicht zu vergessen: Von den in diesem Beispiel erzielten Festgeldzinsen führt die Bank Abgeltungsteuer ab. Dr. Erhard Liemen Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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