Abgeltungsteuer Kapitalanlagen

Die geplante Abgeltungsteuer betrifft die meisten Ihrer privaten Kapitalanlagen, aber nicht alle
Nicht betroffen sind private Rentenversicherungen, die weiterhin mit dem Ertragsanteil besteuert werden. Das gilt auch für nach 2004 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen, jedoch bei nur halbierter Erfassung. Der individuelle Steuersatz greift auch, wenn Sie Grundstücke innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist verkaufen. Ebenso wie beim Verkauf sonstiger Ertrag bringender Privatgegenstände innerhalb der Einjahresfrist. Liegt zwischen dem An- und Verkauf von Münzen, Goldbarren etc. mehr als ein Jahr, bleibt das steuerfrei.

Für ausländische Kapitalanlagen gilt: Über Auslandsdepots bezogene Zinsen oder realisierte Kursgewinne gehören in die Steuererklärung. Und zwar zwingend. Sie werden dann mit 25 % pauschal nachversteuert. Wissen sollten Sie zudem: Wo die Abgeltungsteuer angewendet wird, zählen die vollen Bruttoerträge ohne Abzug von Gebühren.

Die Jahresbescheinigungen der Banken entfallen. An ihre Stelle tritt eine erweiterte Steuerbescheinigung. Die Möglichkeit der Kontenabrufe bleibt. Die Finanzbehörden können also weiterhin nachforschen.
 

23/2007




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