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| Abgeltungsteuer Kapitalanlagen | ||
Die geplante Abgeltungsteuer betrifft die meisten Ihrer privaten Kapitalanlagen, aber nicht alle Für ausländische Kapitalanlagen gilt: Über Auslandsdepots bezogene Zinsen oder realisierte Kursgewinne gehören in die Steuererklärung. Und zwar zwingend. Sie werden dann mit 25 % pauschal nachversteuert. Wissen sollten Sie zudem: Wo die Abgeltungsteuer angewendet wird, zählen die vollen Bruttoerträge ohne Abzug von Gebühren. Die Jahresbescheinigungen der Banken entfallen. An ihre Stelle tritt eine erweiterte Steuerbescheinigung. Die Möglichkeit der Kontenabrufe bleibt. Die Finanzbehörden können also weiterhin nachforschen. 23/2007 Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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