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| Abgeltungsteuer Kirchensteuer | ||
Suchbegriffe: Abgeltungsteuer, Kirchensteuer Beauftragen Sie die Banken, mit der Abgeltungsteuer auch die Kirchensteuer pauschal abzuführen. So kann diese Steuer zwar nicht als Sonderausgabe in der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Als Ausgleich werden von der Bank aber nur 24,44 % statt 25 % Abgeltungsteuer einbehalten. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 16/2008 Dr. Erhard Liemen Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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