Abgeltungsteuer Kirchensteuer

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Was Sie zur Abgeltung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge ab dem Jahr 2009 wissen sollten
Sie können zwischen zwei Verfahren wählen. Das eine ist die Abführung auch dieser Steuer durch die Bank. Wo das nicht geschieht, sind die Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne bei der Einkommensteuer anzugeben. Dann wird die Kirchensteuer vom Finanzamt verlangt und abgeführt. Der einfachere Weg:

Beauftragen Sie die Banken, mit der Abgeltungsteuer auch die Kirchensteuer pauschal abzuführen. So kann diese Steuer zwar nicht als Sonderausgabe in der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Als Ausgleich werden von der Bank aber nur 24,44 % statt 25 % Abgeltungsteuer einbehalten.
 

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 16/2008

Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur




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