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| Abgeltungsteuer Belege | ||
Suchbegriffe: Abgeltungsteuer, Belege Trotz der Abgeltungsteuer müssen Sie in vielen Fällen Belege sammeln und aufbewahren Das gilt ebenso, wenn Sie eine Lebensversicherung oder einen GmbH-Anteil irgendwann verkaufen. Wie auch für Erlöse, die Sie mit Auslandskonten erzielen. Sie sind in die Steuererklärung aufzunehmen. Erleichterung bringt Ihnen die Abgeltungsteuer in solchen Fällen somit nicht.
Dr. Erhard Liemen Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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