Abgeltungsteuer Belege

Suchbegriffe: Abgeltungsteuer, Belege

Trotz der Abgeltungsteuer müssen Sie in vielen Fällen Belege sammeln und aufbewahren
Befinden sich Aktien viele Jahre lang im Depot, können Sie nicht immer auf die Einkaufspreise verweisen. Häufig werden Sie auch selbst die bereinigten historischen Anschaffungskosten ermitteln müssen. Beispiele: Es kann im Laufe der Zeit zu Abspaltungen, Aktiensplits oder auch Kapitalerhöhungen gekommen sein. Wo das geschehen ist, müssen die Details auch zig Jahre später durch entsprechende Belege noch nachverfolgbar sein.

Das gilt ebenso, wenn Sie eine Lebensversicherung oder einen GmbH-Anteil irgendwann verkaufen.  Wie auch für Erlöse, die Sie mit Auslandskonten erzielen. Sie sind in die Steuererklärung aufzunehmen. Erleichterung bringt Ihnen die Abgeltungsteuer in solchen Fällen somit nicht.
 


Der Deutsche Wirtschaftsbrief 1/2009

Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur
 




Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich