Abgeltungsteuer Luxemburger Spezialfonds

Die Flucht vor der Abgeltungsteuer mit Luxemburger Spezialfonds dürfte wohl misslingen
Die Luxemburger Spezialfonds sollten exklusiv für Vermögende aufgelegt werden, um diese von der Abgeltungsteuer zu befreien. Die Erträge sollten nicht ausgeschüttet, sondern über Jahre hinweg komplett neu investiert werden. Indes:

Der Finanzausschuss des Bundesrates will dieses Modell über das Jahressteuergesetz 2008 verhindern. Für Anlagen, die Silvester 2008 noch nicht zum Fondsvermögen zählen, soll der Bestandsschutz entfallen. Trotz Thesaurierung und immer wieder neuer Anlage unterläge das Fondsvermögen der Abgeltungsteuer.

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 37/07




Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich