Abschreibung Pool-Abschreibung


Suchbegriffe: Abschreibung, Pool-Abschreibung

Wenn Sie einen PC zu günstig einkaufen, kann das zur fünfjährigen Abschreibung führen
Vorausgesetzt, der Kauf fällt unter die Regelungen der Pool-Abschreibung. Diese beginnt bei Anschaffungen über 150 € netto. Die Pool-Regelung entfällt erst wieder, wenn ein Wirtschaftsgut Sie über 1.000 € gekostet hat. Konsequenz:  Alles, was innerhalb dieses Rahmens liegt, ist über fünf Jahre hinweg abzuschreiben.

Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind Bestandteile eines PC-Systems nicht selbstständig nutzbar. Folge: Sie sind nicht einzeln abzusetzen. Kostet Sie ein PC weniger als 1.000 € netto, gehen Sie so vor:

Kaufen Sie zusätzlich einen Drucker, Monitor oder Scanner, um die 1.000-€-Marke zu überschreiten. Die Gesamtanschaffung fällt dann aus den Regeln der Pool-Abschreibung heraus, und eine monatsgenaue Abschreibung über drei Jahre ist möglich.

Sollte eins der Geräte vorzeitig den Geist aufgeben, können Sie den Restbuchwert sofort voll ausbuchen. Das ist ein weiterer Vorteil gegenüber der Pool-Abschreibung.

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 10/08

Chefredakteur
Dr. Erhard Liemen




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