Abwertung Beweislastumkehr Betriebsprüfer

 
Beugen Sie durch Beweislastumkehr vor, ehe der Betriebsprüfer die Daumenschrauben anzieht
 
Eine Leserin arbeitet im familiären Naturstein-Betrieb, in dem zurzeit ca. 750 Rohplatten und Grabmale lagern. Da der Betriebsprüfer ansonsten nichts zu beanstanden fand, setzte er deren Warenwerte extrem hoch an. Auf Argumente, dass teils erhebliche Abschläge erforderlich seien, ließ er sich nicht ein. Es kam zum Streit. Daraufhin setzte der Prüfer eine Frist: Binnen vier Wochen soll eine neue Inventur vorgenommen werden. Mit Nachweisen von Lieferanten, Einkaufspreisen und Einkaufsjahren sowie Begründung der Abwertung.
 
Dass die umfangreiche Arbeit in der kurzen Zeit nicht zu leisten ist, dürfte dem Betriebsprüfer klar sein. Dadurch setzt er den Betrieb aber unter Druck, seine willkürlichen Hinzuschätzungen zu akzeptieren. Um dagegen anzugehen, bleibt nur die Möglichkeit einer zumindest stichprobenartigen Wertermittlung. Gibt der Prüfer in der Abschlussbesprechung dennoch nicht nach, kann nach Einspruch Klage erhoben werden. Da alle Gerichte ungern Urteile schreiben, liefe das dort wahrscheinlich auf einen Kompromiss hinaus.
 
Ersparen Sie sich ähnliche Situationen, indem Sie die Beweislast vorher auf den Betriebsprüfer verlagern. Dadurch, dass Sie zeitnah eine Inventur vorgenommen haben, die sämtliche Werte genau dokumentiert. Aus der sich also auch ergibt, warum Lagerware gar nicht mehr oder nur noch mit Verlust zu verkaufen ist. Dann ist es Sache des Betriebsprüfers, Ihre Wertermittlung zu widerlegen. Was ihm kaum gelingen dürfte.
 
(Der Deutsche Wirtschaftsbrief Sonderausgabe Juni/2009)
 
Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur



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