Suchbegriffe: AfA, Abschreibung, Wirtschaftsgüter
Bei Ausgaben für bewegliche Wirtschaftsgüter ab 1.000 € ist jetzt wieder eine schnellere Abschreibung möglich
Im Konjunkturpaket 1 wurde für Anschaffungen in 2009 und 2010 die degressive AfA wieder eingeführt. Diese beträgt 25 % von den Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter, maximal aber das Zweieinhalbfache der möglichen linearen AfA. Möglicherweise können Sie zusätzlich noch 20 % Sonderabschreibung nutzen. Die Voraussetzung dafür: Bei bilanzierungspflichtigen Unternehmen darf der Wert des Betriebsvermögens 235.000 € nicht übersteigen. Einnahmen-Überschuss-Rechner dürfen bis zu 200.000 € Gewinn im Jahr erzielen.
Die schnelle Abschreibung betrifft alle Wirtschaftsgüter, die Sie bis 31.12.2010 anschaffen oder herstellen. Setzen Sie zu Beginn die degressiven Raten an, dürfen Sie später zur linearen Abschreibung wechseln. Im umgekehrten Fall geht das allerdings nicht. Diese Regelung ist Teil des Konjunkturpaketes.
Der Deutsche Wirtschaftsbrief 1/2009
Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur
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