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| Aktionaer | ||
Eigentümer von Aktien und Miteigentümer der Aktiengesellschaft. Die bedeutendsten Aktionärsrechte sind: (a) das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung mit Stimmrecht, (b) das Recht auf Dividendenanteil, (c) das Recht auf einen Liquidationsanteil und (d) Bezugsrechte bei Kapitalmaßnahmen. Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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