Alterseinkuenftegesetz

Das neue Alterseinkünftegesetz zwingt viele Rentner ab 2005 erstmalig in die Steuerpflicht

    Ich erinnere nochmals daran, dass ab diesem Jahr 50 % der Rente steuerlich zu berücksichtigen sind. Steuerfrei kann ein alleinstehender Senior 18.600 € Rente beziehen. Rentnerehepaare rund 37.200 €.  Rentner, die bereits heute Steuern zahlen, müssen jedoch einen höheren Beitrag an den Fiskus abtreten.  Das betrifft vor allem die Ruheständler, die neben der Rente zusätzliche Einkünfte erzielen. Achtung: Derartige Nebeneinkünfte schlagen nicht mit 50 %, sondern mit 100 % zu Buche. 

    Eine Steuererklärung müssen Sie stets abgeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte 7.700 € übersteigt. Für Verheiratete beträgt diese Grenze 15.401 €. Vergessen Sie die Steuererklärungen für 2005 nicht. Da alle Alterseinkünfte dem Fiskus gemeldet und zentral erfasst werden, gibt es kein Entkommen.

    Stellen Sie sich also rechtzeitig darauf ein, dass das Finanzamt eine Einkommensteuererklärung fordert. Nur bei zu versteuernden Einkommen unter 7.664 € fällt keine Steuer an. Bilden Sie bei Bedarf Rücklagen.

    Bei Nebeneinkünften können Sie ab dem 64. Lebensjahr einen Altersentlastungsbetrag geltend machen. Er beträgt für dieses Jahr 40 % der Einkünfte, maximal jedoch 1.900 €. Dieser Tipp für Ehepartner: Lassen Sie Einkünfte auf Zinsen oder Vermietung wenn möglich auf ein gemeinsames Konto fließen. Dann können Sie den Altersentlastungsbetrag doppelt kassieren, auch wenn nur einer dazuverdient.

Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur
Der Deutsche Wirtschaftsbrief




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