Altersvorsorge Selbstständige

Altersvorsorge Selbstständige

Bundessozialgericht erweitert den Schutz der privaten Altersvorsorge für Selbstständige
Bei Arbeitslosigkeit kann die Verwertung des angesparten Vermögens zur unzumutbaren Härte werden. Zumindest nach langjähriger Selbstständigkeit, wurde aktuell im Fall einer gelernten Friseurin entschieden. Sie hatte bis 1977 versicherungspflichtig gearbeitet und war anschließend als Selbstständige tätig. Die Selbstständigkeit gab sie 2006 auf und war seit dieser Zeit arbeitslos.

Ihre zu erwartende Altersrente beträgt nur 257 €. Sie hatte deshalb als private Altersvorsorge 80.000 € in Lebensversicherungen angespart. Die Klägerin ist 55 Jahre alt und durch Krankheiten sowie Behinderung zusätzlich benachteiligt. Indes:  Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld II wurde abgelehnt, da die 80.000 € genug zum Leben seien.

Dem Einwand, im Alter dann nichts mehr zur Verfügung zu haben, gab das Gericht im Grunde statt. Die Vorinstanz wurde deshalb angewiesen, die individuellen Lebensumstände entsprechend zu überprüfen. Mit Blick auf die Höhe der Versorgungslücke, die Ausbildung sowie die gesundheitlichen Einschränkungen.

Ist eine Versorgungslücke zeitlich nicht mehr auszugleichen, ist die private Altersvorsorge geschützt. Dabei reicht es laut Gericht aus, wenn die Lebensversicherungen tatsächlich für das Alter gedacht sind. Eine Bindung in Form eines „Verwertungsausschlusses“ ist nicht erforderlich (Az. B 14 AS 35/08 R).

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 19/2009

Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur




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