![]() |
||
| Amtshilfe Bankgeheimnis | ||
Was von Luxemburgs und Österreichs Bankgeheimnis übrig bleibt, hängt auch von der Schweiz ab Diese drei werden nur „Verbündete“ bleiben, wenn die Finanzplätze ähnliche Wettbewerbspositionen haben. Die Schweiz täte gut daran, die Amtshilfe bei einfacher Steuerhinterziehung schnell in die Tat umzusetzen. Das schränkt das Bankgeheimnis zwar ein, Auskünfte werden dem Fiskus jedoch nur auf Nachfrage erteilt. Weit einschneidender wäre es, sämtliche Zinserträge von Ausländern automatisch zu melden.
Das wird innerhalb der EU bereits praktiziert. Ausgenommen sind Belgien, Österreich und Luxemburg. Sie brauchen keine automatische Meldung zu machen und führen den Quellensteuerabzug im Inland durch. Das Geld wird dann zum größten Teil an die Heimatstaaten der jeweiligen EU-Ausländer weitergeleitet. Belgien hat jetzt angekündigt, ab 2010 auf den automatischen Informationsaustausch umzustellen.
Das erhöht den Druck auf Luxemburg und Wien, das Bankgeheimnis für EU-Ausländer aufzugeben. Schon in der EU-Richtlinie zur Zinsbesteuerung ist diese Besonderheit an eine „Übergangsfrist“ geknüpft. Diese endet, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Es geht um den Informationsaustausch auf Anfrage. Sollten sämtliche europäischen Steueroasen sowie die USA dem zustimmen, würde die Übergangsfrist enden. Dann träfe auch Österreich und Luxemburg die Pflicht zum automatischen Informationsaustausch. Diese beiden Staaten dürften sich folglich mit aller Kraft gegen das Ende der Übergangsfrist stemmen.Eine Schlüsselrolle übernimmt dabei die Schweiz: Sie muss eine Lösung zur Zufriedenheit der EU finden. Wenn das nicht gelingt, werden Hochsteuerländer wie Deutschland und Frankreich nicht locker lassen. Der Sonderstatus von Luxemburg und Österreich könnte dann schneller fallen als bisher erwartet. (Der Deutsche Wirtschaftsbrief 24/2009)
Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
||