Anlageberater Haftung bei Falschberatung

Erweisen sich Anlageberater als schlecht informiert, haften sie Ihnen für Falschberatungen
 
Wer Anlageprodukte verkauft, muss sich zeitnah in seriösen Wirtschafts- und Finanzzeitungen informieren. Eine Informationsquelle, die der Bundesgerichtshof dabei für unverzichtbar hält, ist das Handelsblatt. Stützen können Sie sich aber z. B. auch auf FAZ oder Financial Times (Az. III ZR 302/08, XI ZR 89/07).
 
Sind Sie Opfer einer Falschberatung geworden, gehen Sie wie folgt vor, um den Nachweis zu erbringen: Halten Sie fest, wann das Beratungsgespräch stattgefunden hat. Dabei helfen Ihnen die Kaufunterlagen. Stoßen Sie auf negative Berichte kurz vor der Beratung, kann das Ihren Schadenersatzanspruch untermauern. Im Urteilsfall lassen die Bundesrichter Beratern gerade einmal drei Tage Zeit, um sich zu informieren. Wurde das versäumt, liegt eine Pflichtverletzung aus dem Beratungsvertrag vor.
 
(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 51/2009)
 
Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur 



Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich