Anlageberatung Haftung

Das Oberlandesgericht München bejaht eine spätere Haftung bei falscher Anlageberatung
Danach tritt eine Haftung des Beraters auch für Schäden ein, die bei der Urteilsverkündung noch nicht abschließend feststehen. Beispielsweise dann, wenn Anleger noch mit Steuernachforderungen des Finanzamts rechnen müssen. Ein Beispiel sind die VIP Medienfonds 3 und 4, bei denen steuerliche Vorteile nachträglich aberkannt werden. Im anlegerfreundlichen Grundsatzurteil des OLG ging es um diesen Fall (Az. 3 U 2160/04):

Ein Anleger hatte aufgrund einer falschen Anlageberatung mit einer Fondsbeteiligung Verluste erzielt und sich Einkommensteuer erstatten lassen. Er berief sich vor Gericht darauf, dass er mit rückwirkend geänderten Steuerbescheiden rechnen müsse. Zudem sei der illiquide Immobilienfonds noch nicht abschließend vom Betriebsfinanzamt überprüft worden. Es könne somit nicht ausgeschlossen werden, dass der Werbungskostenanteil zu hoch ausgewiesen war.

Neben dem schon feststehenden Vermögensschaden sind dem Kläger auch künftige Schäden zu erstatten. Das Feststellungsurteil wirkt bis zu 30 Jahre. So lange trifft den Berater die Haftung für eine frühere falsche Anlageberatung.  Für Schadenersatzansprüche im Bezirk des OLG München eröffnet das ganz neue Perspektiven.

19/2007




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