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| Anlageberatung Haftung | ||
Das Oberlandesgericht München bejaht eine spätere Haftung bei falscher Anlageberatung Ein Anleger hatte aufgrund einer falschen Anlageberatung mit einer Fondsbeteiligung Verluste erzielt und sich Einkommensteuer erstatten lassen. Er berief sich vor Gericht darauf, dass er mit rückwirkend geänderten Steuerbescheiden rechnen müsse. Zudem sei der illiquide Immobilienfonds noch nicht abschließend vom Betriebsfinanzamt überprüft worden. Es könne somit nicht ausgeschlossen werden, dass der Werbungskostenanteil zu hoch ausgewiesen war. Neben dem schon feststehenden Vermögensschaden sind dem Kläger auch künftige Schäden zu erstatten. Das Feststellungsurteil wirkt bis zu 30 Jahre. So lange trifft den Berater die Haftung für eine frühere falsche Anlageberatung. Für Schadenersatzansprüche im Bezirk des OLG München eröffnet das ganz neue Perspektiven. 19/2007 Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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