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| Apostille | ||
Unter einer Apostille versteht man eine Beglaubigungs- oder Legalisationsform, die im internationalen Rechtsverkehr zum Nachweis der Echtheit dient. Zurückzuführen ist die Apostille auf die Haager Konferenz im Jahre 1961. Der Notar setzt die Apostille auf die öffentliche Urkunde auf. Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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