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| Arbeitgeber, Kündigung 27/2007 | ||
Eine außerordentliche Kündigung dürfen Sie als Arbeitgeber nur innerhalb von zwei Wochen aussprechen Halten Sie als Arbeitgeber die 2-Wochen-Frist nicht ein, ist die Kündigung schon allein aus diesem Grund unwirksam. Die Frist beginnt zu laufen, sobald Sie Kenntnis von den für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen haben. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 27/2007 Dr. Erhard Liemen Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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