Arbeitgeber, Kündigung 01/2008

Arbeitgeber, Kündigung:

Selbst wenn ein Arbeitnehmer einfach „hinschmeißt“, müssen Sie ihm eine schriftliche Kündigung übergeben.

So das LAG Rheinland-Pfalz (Az. 9 Sa 411/07). Ein Arbeitnehmer hatte seinen Arbeitsplatz verlassen.
Und zwar in der Mittagspause, ohne dafür Gründe anzugeben. Auch am nächsten Tag erschien er nicht.  Sein Arbeitgeber schrieb ihm daraufhin, dass er die offenbar gemeinte fristlose Kündigung annehme.

Solche Eigenmächtigkeiten dürfen Arbeitgeber jedoch nicht als fristlose Kündigung durch den Mitarbeiter werten. Wer kündigt, muss das schriftlich tun (§ 623 BGB). Entsprechendes Handeln begründet keine Kündigung.

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 01/08

Chefredakteur
Dr. Erhard Liemen




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