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| Arbeitgeber, Kündigung 01/2008 | ||
Arbeitgeber, Kündigung: Selbst wenn ein Arbeitnehmer einfach „hinschmeißt“, müssen Sie ihm eine schriftliche Kündigung übergeben. Solche Eigenmächtigkeiten dürfen Arbeitgeber jedoch nicht als fristlose Kündigung durch den Mitarbeiter werten. Wer kündigt, muss das schriftlich tun (§ 623 BGB). Entsprechendes Handeln begründet keine Kündigung. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 01/08 Chefredakteur Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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