Arbeitgeber, Überstunden KW 23/2008


Suchbegriffe: Arbeitgeber, Überstunden

Auch wiederholt abgeleistete Überstunden machen aus einer Teilzeit- keine Vollzeitstelle
Im Brief 22/08 hatte ich gewarnt, ständigen Arbeitskräfte-Mehrbedarf über befristete Einstellungen zu decken. Denn dadurch entfällt der die Befristung rechtfertigende Sachgrund eines nur vorübergehenden Mehrbedarfs.

Anders verhält es sich jedoch bei Teilzeitkräften, die auf Ihre Anordnung hin wiederholt Überstunden leisten. Dazu dieser Fall: Ein Arbeitgeber hatte von einer Teilzeit-Mitarbeiterin jahrelang Überstunden verlangt. Sie meinte deshalb, die Praxis habe ihre Teilzeitbeschäftigung überholt und klagte auf Vollzeitanstellung.  

Indes: Die Richter des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz wiesen ihre Klage ab (Az. 7 Sa 523/07). Um eine Teilzeit- in eine Vollzeitstelle umzuwandeln, müssten stets beide Vertragsparteien zustimmen. Daraus folgt für Sie: Bei Teilzeitkräften dürfen Sie als Arbeitgeber auch weiterhin risikolos Überstunden anordnen. 

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 23/2008

Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur




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