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| Arbeitgeber Arbeitslohn Arbeitsvertrag | ||
Eine nur mündliche Nettolohnvereinbarung muss im Streitfall der Arbeitnehmer beweisen Spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn müssen Sie die Hauptbedingungen eines Beschäftigungsverhältnisses ohnehin schriftlich festhalten. Der Arbeitsvertrag sollte daher gleich schwarz auf weiß abgeschlossen werden, rät „Arbeitsrecht kompakt“. So ersparen Sie sich später Beweisschwierigkeiten. Zum Thema Arbeitslohn sind folgende Angaben zwingend: Höhe und Fälligkeit des Lohns sowie dessen Zusammensetzung, also Grundlohn sowie alle Zusatzentgelte. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 37/07 Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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