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| Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeit Lohnfortzahlung | ||
Zur Lohnfortzahlung, wenn Mitarbeiter „gelbe Scheine“ von verschiedenen Ärzten vorlegen Die Vorlage dreier Erstbescheinigungen von drei verschiedenen Ärzten spricht für berechtigte Skepsis. Ging der Krankmeldung ein Streit oder gar eine Eigenkündigung voraus, sind das weitere Indizien. Anhaltspunkte dieser Art legen nahe, dass eine Arbeitsunfähigkeit trotz Attests nur vorgetäuscht war. Wollen Sie als Arbeitgeber in solchen Fällen einen Rechtsstreit vermeiden, gibt es noch einen anderen Weg: Holen Sie über die Krankenkasse Ihres Mitarbeiters ein Gutachten des Medizinischen Dienstes ein. Das empfiehlt „Arbeitsrecht kompakt“. Auf diese Weise wird die Arbeitsunfähigkeit objektiv überprüft. Bei nur vorgetäuschter Erkrankung sind Sie an die 6-wöchige Pflicht zur Lohnfortzahlung nicht gebunden. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 44/07 Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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