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| Arbeitgeber Arbeitszeit | ||
Arbeitgeber Arbeitszeit Die Frau beantragte daher, den Beginn ihrer Arbeitszeit um eine Stunde zu verschieben. Doch der Arbeitgeber lehnte ab. Gerade bei den frischen Lebensmitteln, wo sie tätig sei, gebe es frühmorgens immer besonders viel zu tun. Daraufhin reichte sie Klage ein. Ihr Argument: Sie könne ebenso gut im Non-Food-Bereich eingesetzt werden. Vor dem Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte die Klage Erfolg (Az. 2 Sa 217/08). Der Arbeitgeber habe die familiären Belange seiner Mitarbeiterin nicht ausreichend berücksichtigt. Die Klägerin hätte ohne Probleme auch im Bereich des Non-Food-Sortiments beschäftigt werden können. Dort hätten einer Verschiebung der Arbeitszeit auch keine betrieblichen Gründe im Wege gestanden. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 14/2008 Dr. Erhard Liemen Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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