Arbeitgeber Aufhebungsvertrag Anfechtung Kündigung

Suchbegriffe: Arbeitgeber, Aufhebungsvertrag, Anfechtung, Kündigung
Will ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag anfechten, hat er damit nur selten Erfolg
Eine Supermarkt-Verkäuferin hatte Fleisch- und Backwaren mitgenommen, ohne diese zu bezahlen. Folge: Der Arbeitgeber legte ihr wegen des Diebstahlsverdachts nahe, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Anderenfalls würde er ihr fristlos kündigen und Strafanzeige erstatten. Die Arbeitnehmerin unterschrieb. Kurze Zeit später erklärte sie jedoch die Anfechtung der Auflösungsvereinbarung. Mit dieser Begründung: Die Androhung der Kündigung und der Strafanzeige durch den Arbeitgeber seien rechtswidrig gewesen.

Das Landesarbeitsgericht Mainz erklärte die Anfechtung der Frau für unwirksam (Az. 3 Sa 14/08). Wegen des dringenden Tatverdachts sei die Androhung der Kündigung durch den Arbeitgeber nicht widerrechtlich gewesen. Somit habe die Verkäuferin kein Recht zur Anfechtung des Aufhebungsvertrags gehabt. „Arbeitsrecht kompakt“ informiert dazu:

Um einen Aufhebungsvertrag wirksam anfechten zu können, müssen Arbeitnehmer ein Anfechtungsrecht haben. Das haben sie in Fällen wie diesem aber nur, wenn Sie als Arbeitgeber die Kündigung gar nicht ernsthaft erwägen durften. Ist Ihre Drohung jedoch stichhaltig begründet, dürfen Sie sie dem Mitarbeiter gegenüber auch aussprechen. Etwa dann, wenn der Mitarbeiter eine Straftat begangen hat oder zumindest dringend verdächtig ist.
 

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 51/2008

Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur
 




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