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| Arbeitgeber Aufhebungsvertrag Anfechtung Kündigung | ||
Suchbegriffe: Arbeitgeber, Aufhebungsvertrag, Anfechtung, Kündigung Das Landesarbeitsgericht Mainz erklärte die Anfechtung der Frau für unwirksam (Az. 3 Sa 14/08). Wegen des dringenden Tatverdachts sei die Androhung der Kündigung durch den Arbeitgeber nicht widerrechtlich gewesen. Somit habe die Verkäuferin kein Recht zur Anfechtung des Aufhebungsvertrags gehabt. „Arbeitsrecht kompakt“ informiert dazu: Um einen Aufhebungsvertrag wirksam anfechten zu können, müssen Arbeitnehmer ein Anfechtungsrecht haben. Das haben sie in Fällen wie diesem aber nur, wenn Sie als Arbeitgeber die Kündigung gar nicht ernsthaft erwägen durften. Ist Ihre Drohung jedoch stichhaltig begründet, dürfen Sie sie dem Mitarbeiter gegenüber auch aussprechen. Etwa dann, wenn der Mitarbeiter eine Straftat begangen hat oder zumindest dringend verdächtig ist. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 51/2008 Dr. Erhard Liemen Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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