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| Arbeitgeber Bahnstreik Arbeitsentgelt | ||
Kommen Mitarbeiter durch den Bahnstreik zu spät, entfällt für sie der Anspruch auf Arbeitsentgelt Wurde der Bahnstreik vorher angekündigt, müssen Arbeitnehmer zumutbare Vorkehrungen dagegen treffen. Dazu kann auch das Umsteigen aufs Auto gehören, um rechtzeitig am Arbeitsplatz erscheinen zu können. Abmahnen dürfen Arbeitgeber nur dann, wenn jemand nicht alles versucht hat, um pünktlich anzukommen. Da hier das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gilt, sollten Sie das aber wirklich nur in vorwerfbaren Fällen tun. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 46/07 Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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