Arbeitgeber Bewerber

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Einem abgelehnten Bewerber brauchen Sie keine Auskunft über seine Mitbewerber zu geben
Eine 45-jährige Ausländerin hatte auf ihre Bewerbung als Software-Entwicklerin sofort eine Absage erhalten. Das führte dazu, dass sie sich wegen ihrer Herkunft, ihres Geschlechts und ihres Alters diskriminiert fühlte. Daher forderte sie vom Arbeitgeber eine Entschädigung von 18.000 €. Doch damit nicht genug: 

Um zu beweisen, dass es keinen besseren Kandidaten gebe, verlangte sie Auskunft über alle Mitbewerber. Das lehnte der Unternehmer freilich ab. Daraufhin reichte die abgelehnte Bewerberin Klage ein. Indes: Die Richter des Landesarbeitsgerichts Hamburg stellten sich hinter den Arbeitgeber (Az. H 3 Sa 102/07).

Das Gleichbehandlungsgesetz sehe einen derartigen allgemeinen Anspruch für Bewerber nicht vor.  Zudem habe die Kandidatin keinerlei Indizien für eine tatsächliche Diskriminierung vortragen können. Daher mein Rat: Achten Sie als Arbeitgeber in Ihren Absagebriefen stets auf neutrale Formulierungen.

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 9/2008

Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur




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