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| Arbeitgeber Bewerber | ||
Suchbegriffe: Arbeitgeber, Bewerber Um zu beweisen, dass es keinen besseren Kandidaten gebe, verlangte sie Auskunft über alle Mitbewerber. Das lehnte der Unternehmer freilich ab. Daraufhin reichte die abgelehnte Bewerberin Klage ein. Indes: Die Richter des Landesarbeitsgerichts Hamburg stellten sich hinter den Arbeitgeber (Az. H 3 Sa 102/07). Das Gleichbehandlungsgesetz sehe einen derartigen allgemeinen Anspruch für Bewerber nicht vor. Zudem habe die Kandidatin keinerlei Indizien für eine tatsächliche Diskriminierung vortragen können. Daher mein Rat: Achten Sie als Arbeitgeber in Ihren Absagebriefen stets auf neutrale Formulierungen. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 9/2008 Dr. Erhard Liemen Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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