Arbeitgeber Bewerber Sprachkenntnisse

Spricht ein Bewerber nur unzureichend deutsch, brauchen Sie als Arbeitgeber ihn nicht einzustellen
Eine Ablehnung wegen mangelnder Sprachkenntnisse verstößt nicht automatisch gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Zwar sei eine mittelbare Diskriminierung denkbar, weil nahezu ausschließlich Ausländer betroffen seien. Es gehe dann aber nicht darum, solche Bewerber aufgrund ihrer ethnischen Herkunft zu diskriminieren. Das hat kürzlich das Arbeitsgericht Berlin entschieden (Az. 14 Ca 10356/07). Daraus folgt für Arbeitgeber:

Stufen Sie die Deutschkenntnisse, die ein Bewerber hat, als unzureichend ein, ist das allein keine Diskriminierung. Anderes gelte nur dann, wenn die Sprachkenntnisse lediglich Vorwand für ausländerfeindliche Motive seien. Dies konnte das Gericht hier jedoch nicht erkennen. Derartige Beweggründe wären auch zu beweisen.

Der Deutsche Wirtschaftbrief 07/2008

Chefredakteur
Dr. Erhard Liemen
 

 




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