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| Arbeitgeber Bewerber Sprachkenntnisse | ||
Spricht ein Bewerber nur unzureichend deutsch, brauchen Sie als Arbeitgeber ihn nicht einzustellen Stufen Sie die Deutschkenntnisse, die ein Bewerber hat, als unzureichend ein, ist das allein keine Diskriminierung. Anderes gelte nur dann, wenn die Sprachkenntnisse lediglich Vorwand für ausländerfeindliche Motive seien. Dies konnte das Gericht hier jedoch nicht erkennen. Derartige Beweggründe wären auch zu beweisen. Der Deutsche Wirtschaftbrief 07/2008 Chefredakteur Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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