Arbeitgeber Dienstreisen Übernachtungen

Achtung Arbeitgeber: Ab dem Jahr 2008 sollen Übernachtungspauschalen bei Dienstreisen ersatzlos entfallen
Die neuen Lohnsteuerrichtlinien akzeptieren als Nachweise für Übernachtungen auf Dienstreisen lediglich noch Hotelbelege. Das gilt sowohl für in- als auch ausländische Übernachtungen. Als Arbeitgeber gehen Sie dann so vor:

Die Kosten für Übernachtungen werden pro Frühstück um 20 % des Verpflegungspauschbetrags gekürzt. Und zwar für 24 Stunden Abwesenheit. Für jedes Mittag- und Abendessen beträgt die Kürzung 40 %. Es gilt der für den Unterkunftsort maßgebende Pauschbetrag.

28/2007




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