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| Arbeitgeber Dienstreisen Übernachtungen | ||
Achtung Arbeitgeber: Ab dem Jahr 2008 sollen Übernachtungspauschalen bei Dienstreisen ersatzlos entfallen Die Kosten für Übernachtungen werden pro Frühstück um 20 % des Verpflegungspauschbetrags gekürzt. Und zwar für 24 Stunden Abwesenheit. Für jedes Mittag- und Abendessen beträgt die Kürzung 40 %. Es gilt der für den Unterkunftsort maßgebende Pauschbetrag. 28/2007 Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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