Arbeitgeber Dienstwagen Krankheit

Arbeitgeber Dienstwagen Krankheit

Ist ein Mitarbeiter länger als sechs Wochen krank, dürfen Sie als Arbeitgeber seinen Dienstwagen zurückfordern

Das folgt aus einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart (Az. 20 Ca 1933/08). Hier für Sie der Fall: Ein Bauleiter, der seinen Dienstwagen vereinbarungsgemäß auch für private Zwecke nutzen durfte, war arbeitsunfähig erkrankt. Nach acht Monaten durchgehender Krankheit forderte ihn der Arbeitgeber zur Rückgabe des Wagens auf. 

Der Mitarbeiter gab den Pkw zwar zurück, verlangte aber gleichzeitig die Überlassung eines anderen Wagens. Er sei dringend auf ein Auto angewiesen, um seine Arzttermine wahrnehmen zu können. Doch vergeblich. Der Arbeitgeber weigerte sich unter Hinweis auf den Ablauf der 6-wöchigen Entgeltfortzahlungsfrist. Folge: Der Bauleiter klagte auf Schadenersatz wegen Nichtüberlassung des arbeitsvertraglich zugesagten Pkw.

Indes: Die Landesarbeitsrichter wiesen seine Klage ab. Der Lohnfortzahlungszeitraum sei abgelaufen. Bei längerer Krankheit bestehe kein Anspruch mehr auf die private Nutzung eines Dienstwagens. Schadenersatzforderungen wegen Nichtüberlassung kämen somit nicht in Betracht. Daraus folgt für Sie als Arbeitgeber:

Nur solange ein Arbeitnehmer von Ihnen Gehalt bezieht, darf er sein Dienstfahrzeug auch privat nutzen. Die vereinbarte Überlassung eines Pkw zum privaten Gebrauch ist nämlich Teil des zu zahlenden Entgelts. Erlischt etwa nach 6-wöchiger Krankheit der Entgeltanspruch, dürfen Sie den Dienstwagen somit zurückfordern.
 




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