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| Arbeitgeber Dienstwagen Kündigung Unfall | ||
Suchbegriffe: Arbeitgeber, Dienstwagen, Kündigung, Unfall Eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch Ihren Mitarbeiter müssen Sie stets beweisen können. Haben Sie lediglich einen Verdacht, reicht das – etwa für eine verhaltensbedingte Kündigung – nicht aus. Das haben die Richter des Landesarbeitsgerichts Rostock kürzlich entschieden (Az. 2 Sa 126/08). Der Fall: Ein Arbeitnehmer hatte dreimal in Folge einen Unfall mit seinem Dienstwagen verursacht, und das jeweils kurz nacheinander. Sein Arbeitgeber mutmaßte daraufhin, der Mitarbeiter sei zu schnell gefahren. Folge: Der Beschäftigte erhielt die Kündigung. Da der Chef seine Vermutung jedoch nicht belegen konnte, erklärten die Richter die Kündigung für ungültig. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 9/2009 Dr. Erhard Liemen Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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