Arbeitgeber Dienstwagen Kündigung Unfall

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Unfall mit dem Dienstwagen: Kündigen Sie nur, wenn Sie eine Pflichtverletzung belegen können
Arbeitnehmer sind verpflichtet, mit allen Betriebsmitteln, die Sie ihnen überlassen, sorgfältig umzugehen. Das gilt natürlich auch für Dienstwagen. Kommt es damit wiederholt zu einem Unfall, dürfen Sie das arbeitsrechtlich sanktionieren. Etwa mit einer Abmahnung oder Kündigung. Als Arbeitgeber müssen Sie dabei allerdings einiges beachten:

Eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch Ihren Mitarbeiter müssen Sie stets beweisen können. Haben Sie lediglich einen Verdacht, reicht das – etwa für eine verhaltensbedingte Kündigung – nicht aus.   Das haben die Richter des Landesarbeitsgerichts Rostock kürzlich entschieden (Az. 2 Sa 126/08). Der Fall:

Ein Arbeitnehmer hatte dreimal in Folge einen Unfall mit seinem Dienstwagen verursacht, und das jeweils kurz nacheinander. Sein Arbeitgeber mutmaßte daraufhin, der Mitarbeiter sei zu schnell gefahren. Folge: Der Beschäftigte erhielt die Kündigung. Da der Chef seine Vermutung jedoch nicht belegen konnte, erklärten die Richter die Kündigung für ungültig. 
 

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 9/2009

Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur




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