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| Arbeitgeber Dienstwagen Rückgabe Privatnutzung | ||
Suchbegriffe: Arbeitgeber, Dienstwagen, Rückgabe, Privatnutzung Vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wurde ihrem Antrag stattgegeben (Az. 13 Ta 519/08). Begründung: Der Arbeitgeber habe unzulässig eigenmächtig gehandelt. Ob die Mitarbeiterin arbeitsrechtlich noch zur Nutzung des Wagens berechtigt war, spiele keine Rolle. Entscheidend sei hier allein die Eigenmacht des Arbeitgebers. So sind Sie auf der sicheren Seite: Vereinbaren Sie hinsichtlich der Privatnutzung von Dienstwagen vertraglich ein Widerrufsrecht. Dann können Sie das Fahrzeug in solchen oder ähnlichen Fällen problemlos zurückverlangen. Ansonsten gilt: Solange ein Mitarbeiter von Ihnen Entgelt bezieht, darf er den Pkw auch zu privaten Zwecken nutzen. Wenn Sie als Arbeitgeber dann eine vereinbarte Privatnutzung versagen, indem Sie auf Rückgabe bestehen, kommt das einem Einbehalt von Lohn gleich. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 31/2008 Dr. Erhard Liemen Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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