Arbeitgeber Dienstwagen Rückgabe Privatnutzung

Suchbegriffe: Arbeitgeber, Dienstwagen, Rückgabe, Privatnutzung

Auch zur Privatnutzung überlassene Dienstwagen dürfen Sie nicht eigenmächtig zurückholen
Eine Arbeitnehmerin durfte ihren Dienstwagen auch für Privatfahrten nutzen. Dann wurde sie schwanger. Da sie nicht weiterarbeiten durfte, verlangte der Chef die Rückgabe des Pkw. Doch die Frau weigerte sich. Da holte der Arbeitgeber das Fahrzeug mit dem Ersatzschlüssel selbst vom Grundstück der Arbeitnehmerin. Diese beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung, um den Dienstwagen wieder zurück zu bekommen.

Vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wurde ihrem Antrag stattgegeben (Az. 13 Ta 519/08). Begründung: Der Arbeitgeber habe unzulässig eigenmächtig gehandelt. Ob die Mitarbeiterin arbeitsrechtlich noch zur Nutzung des Wagens berechtigt war, spiele keine Rolle. Entscheidend sei hier allein die Eigenmacht des Arbeitgebers. So sind Sie auf der sicheren Seite:

Vereinbaren Sie hinsichtlich der Privatnutzung von Dienstwagen vertraglich ein Widerrufsrecht. Dann können Sie das Fahrzeug in solchen oder ähnlichen Fällen problemlos zurückverlangen. Ansonsten gilt: Solange ein Mitarbeiter von Ihnen Entgelt bezieht, darf er den Pkw auch zu privaten Zwecken nutzen. Wenn Sie als Arbeitgeber dann eine vereinbarte Privatnutzung versagen, indem Sie auf Rückgabe bestehen, kommt das einem Einbehalt von Lohn gleich. 
 

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 31/2008

Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur
 




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