Arbeitgeber Firmenwagen Privatnutzung

Firmenwagen: Gericht stellt rigorose Anforderungen mit Blick auf private Mitbenutzung
Das kann für Sie als Arbeitgeber teuer werden. Dazu ein Fall vor dem FG Münster (Az. 12 K 3156/04 L): Die Monteure eines Aufzugsherstellers hatten am Wochenende Rufbereitschaft für mögliche Störfälle. Sie durften Firmenwagen mit nach Hause nehmen, um gleich von dort aus zum Kunden starten zu können. Die Pkw hatten außen ein unattraktives Firmenlogo. Innen waren sie teilweise erheblich verschmutzt. Darüber hinaus waren sie mit Werkzeug und Material beladen. Das alles half dem Arbeitgeber nichts.

Laut Gericht reichen selbst solche Umstände nicht aus, um eine private Mitbenutzung zu widerlegen. Für eine Privatnutzung spreche, dass die Möglichkeit, private Spritkosten zu sparen, nicht auszuschließen sei. Werde das Verbot der Privatnutzung nicht überwacht, sei deshalb von Verstößen auszugehen. Mein Fazit für Arbeitgeber:

In ähnlichen Fällen sollten Sie sich dadurch absichern, dass Sie die Kilometerstände der Firmenwagen aufzeichnen lassen. Und zwar an jedem Tag, an dem die Fahrzeuge von Mitarbeitern mit nach Hause genommen werden. Sie vermeiden so, nachträglich für die Lohnsteuer auf den privaten Vorteil zu haften.

27/2007




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