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| Arbeitgeber Firmenwagen Privatnutzung | ||
Firmenwagen: Gericht stellt rigorose Anforderungen mit Blick auf private Mitbenutzung Laut Gericht reichen selbst solche Umstände nicht aus, um eine private Mitbenutzung zu widerlegen. Für eine Privatnutzung spreche, dass die Möglichkeit, private Spritkosten zu sparen, nicht auszuschließen sei. Werde das Verbot der Privatnutzung nicht überwacht, sei deshalb von Verstößen auszugehen. Mein Fazit für Arbeitgeber: In ähnlichen Fällen sollten Sie sich dadurch absichern, dass Sie die Kilometerstände der Firmenwagen aufzeichnen lassen. Und zwar an jedem Tag, an dem die Fahrzeuge von Mitarbeitern mit nach Hause genommen werden. Sie vermeiden so, nachträglich für die Lohnsteuer auf den privaten Vorteil zu haften. 27/2007 Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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