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| Arbeitgeber Gesundheitsvorsorge Steuerbefreiung | ||
Was bezuschusst wird, ergibt sich aus dem Präventionskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen. Es muss also im Wesentlichen um Gesundheitsvorsorge durch Bewegung, Ernährung, Stress- oder auch Suchtbekämpfung gehen. Gefördert werden die Vorbeugung und die Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen. Achtung: Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Fitness-Studios sind von der Steuerbefreiung nicht erfasst. Da hier das Eigeninteresse des Mitarbeiters überwiegt, sollten Arbeitgeber solche Beiträge nicht erstatten oder bezuschussen. Zudem greift die Steuerbefreiung nur, wenn die Zahlung zusätzlich zum Arbeitsentgelt erfolgt. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 35/2008 Dr. Erhard Liemen Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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