Arbeitgeber Gesundheitsvorsorge Steuerbefreiung


Suchbegriffe: Arbeitgeber, Gesundheitsvorsorge, Steuerbefreiung

Bei Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge soll Prävention belohnt werden
Das Jahressteuergesetz 2009 sieht vor, dass 500 € je Mitarbeiter und Kalenderjahr steuerfrei bleiben können. Vorgesehen ist, dass Sie als Arbeitgeber sogar rückwirkend für 2008 von der Steuerbefreiung Gebrauch machen dürfen. Für diese Leistungen zur Gesundheitsvorsorge brauchen Sie auch keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.

Was bezuschusst wird, ergibt sich aus dem Präventionskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen. Es muss also im Wesentlichen um Gesundheitsvorsorge durch Bewegung, Ernährung, Stress- oder auch Suchtbekämpfung gehen. Gefördert werden die Vorbeugung und die Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen.

Achtung: Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Fitness-Studios sind von der Steuerbefreiung nicht erfasst. Da hier das Eigeninteresse des Mitarbeiters überwiegt, sollten Arbeitgeber solche Beiträge nicht erstatten oder bezuschussen. Zudem greift die Steuerbefreiung nur, wenn die Zahlung zusätzlich zum Arbeitsentgelt erfolgt.
 

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 35/2008

Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur




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