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| Arbeitgeber Kündigungsschutzklage Verzicht | ||
Ein formularmäßig erklärter Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage kann unwirksam sein Eine solche formularmäßige Klageverzichtserklärung sei unwirksam, entschieden die Richter des BAG. Sie benachteilige Arbeitnehmer unangemessen (Az. 2 AZR 722/06). So können Sie als Arbeitgeber Abhilfe schaffen: Bieten Sie dem Gekündigten als Gegenleistung für seinen Verzicht auf eine Klage eine Abfindung an. Die Höhe sollte der Betriebszugehörigkeit entsprechen. Der Mitarbeiter sollte Bedenkzeit bekommen. Dann kann er sich frei entscheiden, und sein Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage würde wirksam bleiben. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 41/07 Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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