Arbeitgeber Privatwagen betriebliche Fahrten Unfall Haft

„Muss ich als Arbeitgeber zahlen, wenn Mitarbeiter bei betrieblichen Fahrten mit seinem Privatwagen einen Unfall haben?“
Das fragt ein Leser, dessen Mitarbeiter gelegentlich betriebliche Fahrten mit ihrem Privatwagen erledigen. Die Antwort auch für Sie: Eine Haftung hängt davon ab, ob die Benutzung des privaten Fahrzeugs vom Arbeitgeber angeordnet wurde.

Dazu ein Fall vor dem Bundesarbeitsgericht: Ein angestellter Handwerker sollte zu einer Baustelle fahren. Sein Chef hatte ihn angewiesen, dafür seinen Privatwagen zu benutzen. Während der Fahrt passierte ein Unfall. Ursache war ein geplatzter Reifen. Daraufhin verlangte der Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber Schadenersatz. Zu Recht, entschieden die Bundesarbeitsrichter (Az. 8 AZR 701/05). Beachten Sie daher:

Ordnen Sie als Arbeitgeber die Benutzung von Privatwagen für betriebliche Fahrten an, trifft Sie bei einem Unfall die Pflicht zur Haftung. Auch dann, wenn ein technischer Defekt oder Fehlverhalten des Arbeitnehmers Ursache für den Unfall war. Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie alternativ die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel anbieten: Erledigen Mitarbeiter dann betriebliche Fahrten dennoch mit ihren Privatwagen, fahren sie auf eigenes Risiko.

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 32/07




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