Arbeitgeber Rentner Hinzuverdienstgrenze

Suchbegriffe: Arbeitgeber, Rentner, Hinzuverdienstgrenze

Beschäftigen Sie Rentner unter 65 Jahren, dann dürfen Sie ihnen jetzt bis zu 400 € zahlen
Der Gesetzgeber hat rückwirkend zum Jahresbeginn 2008 die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 355 € angehoben. Die Bezahlung mit bis zu 400 € beeinträchtigt den Rentenanspruch nicht mehr. Das ist eine Erleichterung, sowohl für Rentner als auch für Arbeitgeber.

Die Hinzuverdienstgrenze von 400 € im Monat gilt auch bei Renten wegen voller Erwerbsminderung. Ebenso wie bei Erwerbsunfähigkeit oder bei Knappschaftsausgleichsleistung.

Beachten Sie als Arbeitgeber auch bei Rentnern, dass bei Minijobs nicht doch die Sozialversicherungspflicht droht. Sie dürfen einem Rentner ebenso wie allen anderen Minijobbern maximal zweimal im Jahr mehr als 400 € zahlen. Voraussetzung ist aber, dass die Erhöhungen gelegentlich und unverhofft zustande gekommen sind, z.B. durch unerwartet größeren Arbeitsanfall. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind somit ausgenommen.
 

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 13/2008

Chefredakteur
Dr. Erhard Liemen




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