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| Arbeitgeber Rentner Hinzuverdienstgrenze | ||
Suchbegriffe: Arbeitgeber, Rentner, Hinzuverdienstgrenze Die Hinzuverdienstgrenze von 400 € im Monat gilt auch bei Renten wegen voller Erwerbsminderung. Ebenso wie bei Erwerbsunfähigkeit oder bei Knappschaftsausgleichsleistung. Beachten Sie als Arbeitgeber auch bei Rentnern, dass bei Minijobs nicht doch die Sozialversicherungspflicht droht. Sie dürfen einem Rentner ebenso wie allen anderen Minijobbern maximal zweimal im Jahr mehr als 400 € zahlen. Voraussetzung ist aber, dass die Erhöhungen gelegentlich und unverhofft zustande gekommen sind, z.B. durch unerwartet größeren Arbeitsanfall. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind somit ausgenommen. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 13/2008 Chefredakteur Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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