![]() |
||
| Arbeitgeber Rückentraining | ||
Ein Rückentraining für Bildschirm-Mitarbeiter gilt nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn Überwiegend am Bildschirm tätigen Mitarbeitern dürfen Sie ein Rückentraining steuerfrei spendieren. Mit derartigen Maßnahmen können Sie als Arbeitgeber dazu beitragen, Fehlzeiten durch Krankheiten zu verringern. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 42/07 Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
||