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| Arbeitgeber Überstunden | ||
Überstunden müssen Sie nur dann vergüten, wenn Sie sie ausdrücklich angeordnet haben Er habe nicht beweisen können, dass die Mehrarbeit angeordnet oder objektiv erforderlich war. Zudem fehle der konkrete Nachweis, wann genau und aus welchem Grund die Mehrarbeit geleistet wurde. Die Annahme des Zettels durch den Arbeitgeber sei nicht gleichbedeutend mit einer nachträglichen Billigung der Überstunden. Etwas anderes gilt jedoch, wenn Sie als Arbeitgeber die Aufzeichnung der Arbeitszeit per Stundenzettel ausdrücklich angeordnet haben. Dann gelten dort aufgeführte Überstunden als gebilligt, sofern Sie ihnen nicht sofort widersprechen. Da der Fahrer hier den Stundenzettel aber aus eigener Initiative geführt hatte, entfiel der Vergütungsanspruch. Der Deutsche Wirtschafstbrief 03/2008 Chefredakteur Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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