Arbeitgeber Überstunden Kündigung

Sollte ein Mitarbeiter Überstunden verweigern, darf der Arbeitgeber ihm die ordentliche Kündigung aussprechen
Angesichts der guten Konjunktur ist auch in vielen mittelständischen Betrieben Mehrarbeit erforderlich. Ist diese Verpflichtung im Arbeitsvertrag vorgesehen, dürfen Sie als Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter zu Überstunden heranziehen. Vorausgesetzt, Sie überschreiten eine tarifliche oder gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht. 

Lehnt ein Mitarbeiter trotz Ihrer Anordnung Überstunden ab, sollten Sie das umgehend abmahnen. Wiederholt er die Weigerung zur Mehrarbeit, können Sie eine ordentliche Kündigung aussprechen. Wer rechtmäßig angeordnete Überstunden ablehnt, verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten.   Arbeitgeber können sich hier auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg berufen (Az. 7 Sa 79/06).

20/2007




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