![]() |
||
| Arbeitgeber Umzug Arbeitsort Änderungskündigung | ||
„Ich plane mit meinem Büro demnächst einen Umzug. Kann ich meine Angestellten mitnehmen?“ Als Arbeitgeber können Sie Mitarbeitern in derartigen Fällen eine Änderungskündigung aussprechen. Damit endet das bisherige Arbeitsverhältnis. Gleichzeitig wird ein anderes nach dem Umzug an den neuen Arbeitsort angeboten. Ist der Mitarbeiter damit einverstanden, ändert sich der Arbeitsvertrag entsprechend. Lehnt er das Angebot definitiv ab, endet das Beschäftigungsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen. Denn: Eine Weiterbeschäftigung am alten Arbeitsort ist Ihnen nicht mehr möglich. Keine Entwarnung ist es allerdings, wenn Arbeitnehmer zunächst den Umzug mitmachen und mit an den neuen Arbeitsort gehen. Parallel dazu können sie trotzdem gerichtlich überprüfen lassen, ob die Änderungskündigung berechtigt war. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 40/07 Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
||