![]() |
||
| Arbeitgeber Urlaub Krankheit | ||
Suchbegriffe: Arbeitgeber, Urlaub, Krankheit Diese Regelung hat der Europäische Gerichtshof in einem aktuellen Urteil gekippt. Der Fall: Ein 60-jähriger Arbeitnehmer konnte 2004 und 2005 seinen Jahresurlaub wegen Krankheit nicht nehmen. Als er danach vorzeitig in Rente ging, verlangte er von seinem Arbeitgeber die Abgeltung der nicht beanspruchten Urlaubstage. Der Arbeitgeber wandte dagegen ein, nach BUrlG sei der Anspruch ersatzlos verfallen. Dagegen klagte der Mitarbeiter. In letzter Instanz fällte dazu der EuGH folgendes Urteil: Der Verfall von Resturlaub spätestens zum 31.03. verstoße gegen europäisches Recht (Az. C-350/06). Er sei nur zulässig, wenn ein Arbeitnehmer auch tatsächlich Gelegenheit hatte, seinen Urlaub zu nehmen. Diese Möglichkeit habe er jedoch nicht, wenn er infolge einer Krankheit arbeitsunfähig sei, urteilten die Luxemburger Richter. Ein Erlöschen des Urlaubsanspruchs würde somit sein soziales Recht auf Urlaub beeinträchtigen. Dazu ein Beispiel: Ist ein Beschäftigter vier Jahre lang krank, hat er bei Genesung im fünften Jahr Anspruch auf mindestens 16 Wochen Urlaub – zuzüglich des Anspruchs im neuen Jahr. Das dürfte künftig dazu führen, dass sich kleine und mittlere Betriebe früher von Dauerkranken trennen. Denn: Solche immensen Urlaubsabgeltungskosten würden eine Kündigung regelmäßig rechtfertigen. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 08/2009 Dr. Erhard Liemen Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
||