Arbeitgeber Verspätung Kündigung Abmahnung

Kommen Mitarbeiter immer wieder mit Verspätung zur Arbeit, dürfen Sie nach Abmahnung kündigen
Ein Arbeitnehmer war binnen 18 Monaten mindestens sechsmal verspätet zum Schichtbeginn erschienen. Jeweils um mehr als eine Stunde. Der Arbeitgeber hatte ihn bereits einmal ermahnt und in zwei Fällen eine Abmahnung erteilt. Als der Mitarbeiter danach erneut dreieinhalb Stunden zu spät kam, wurde es dem Unternehmer zu bunt: Der Beschäftigte erhielt die Kündigung wegen erheblicher Störung des Betriebsablaufs.

Dagegen erhob der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage. Schließlich habe er stets seinen Wecker gestellt. Zudem habe er Angehörige gebeten, ihn zu wecken. Somit habe er ausreichende Vorkehrungen getroffen. Das sahen die Richter des Landesarbeitsgerichts Köln jedoch anders (Az. 5 Sa 746/08). Ihr Urteil:

Die Maßnahmen des Mitarbeiters, rechtzeitig aufzuwachen, hätten sich mehrfach als unzureichend erwiesen. Da er es versäumt habe, weitere Vorkehrungen zu treffen, habe er sein Verschlafen auch zu vertreten. Durch seine mehrfache Verspätung sei der Betriebsablauf beim Arbeitgeber erheblich beeinträchtigt worden. Schließlich hätten immer wieder Kollegen für den verspäteten Mitarbeiter einspringen müssen. Fazit: Nachdem das mildere Mittel der Abmahnung mehrfach erfolglos geblieben war, sei die Kündigung durch den Arbeitgeber rechtens. 
 

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 10/2009

Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur




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