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| Arbeitgeber Weihnachtsgeld | ||
Wenn Sie als Arbeitgeber Weihnachtsgeld freiwillig zahlen, haben alle Ihre Mitarbeiter darauf Anspruch Auch bei freiwilligen Sonderzahlungen sollten Sie es vermeiden, betriebliche Zwecke zu vermischen. Der Ansatzpunkt für das Arbeitsgericht war hier die Verknüpfung mit der Betriebstreue für Folgejahre. Diese Voraussetzung könnten auch die Mitarbeiter erfüllen, die keine Gehaltskürzung akzeptiert hatten. Dass diese hierfür keine Leistung erbracht hatten, zählte vor Gericht nicht. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 45/07 Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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