Arbeitgeber Weihnachtsgeld

Wenn Sie als Arbeitgeber Weihnachtsgeld freiwillig zahlen, haben alle Ihre Mitarbeiter darauf Anspruch
Ein Arbeitgeber wollte sich für die Unterstützung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auf diese Weise bedanken: Die Mitarbeiter, die freiwillig auf Gehalt verzichtet hatten, bekamen von ihm ein Weihnachtsgeld angeboten. Widerruflich für das laufende Jahr und auch die Folgejahre. Seine anderen Mitarbeiter schloss er davon aus. Laut Bundesarbeitsgericht verstößt das gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Az. 10 AZR 568, 569, 570/06).

Auch bei freiwilligen Sonderzahlungen sollten Sie es vermeiden, betriebliche Zwecke zu vermischen. Der Ansatzpunkt für das Arbeitsgericht war hier die Verknüpfung mit der Betriebstreue für Folgejahre. Diese Voraussetzung könnten auch die Mitarbeiter erfüllen, die keine Gehaltskürzung akzeptiert hatten. Dass diese hierfür keine Leistung erbracht hatten, zählte vor Gericht nicht.

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 45/07




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